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   KG, 04.11.2005 - 14 U 136/04   

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https://dejure.org/2005,6281
KG, 04.11.2005 - 14 U 136/04 (https://dejure.org/2005,6281)
KG, Entscheidung vom 04.11.2005 - 14 U 136/04 (https://dejure.org/2005,6281)
KG, Entscheidung vom 04. November 2005 - 14 U 136/04 (https://dejure.org/2005,6281)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formwirksames Zustandekommen eines Kaufvertrags über ein Firmengelände, Anlagevermögen und Vorratsvermögen; Existenzvernichtung einer Vertragspartei als Folge eines Scheiterns des Rechtsgeschäfts; Tatsächliche Verlesung bzw. wirksame Beurkundung von Saldenlisten; ...

  • Judicialis

    BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § ... 125 S. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 313 S. 1 a. F.; ; BGB § 313 S. 2; ; BeurkG § 9 Abs. 1 S. 1; ; BeurkG § 9 Abs. 1 S. 2; ; BeurkG § 13 Abs. 1 S. 1; ; BeurkG § 13 Abs. 1 S. 3; ; EGZPO § 26 Ziff. 5 S. 1; ; BauGB §§ 165 ff.; ; BauGB § 165 Abs. 3; ; ZPO § 256 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 1 a. F.

  • der-fall-maximum.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 313; BeurkG § 13 Abs. 1 S. 3
    Wirksamkeit eines Grundstückskaufes trotz fehlender Beurkundung von Warenvorräten bei beiderseitigem Erklärungsirtum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zeit.de (Pressebericht, 25.07.2012)

    Treuhand-Streit: Bernd Breuer gegen die BRD

  • manager-magazin.de (Pressebericht, 15.03.2012)

    Milliardenklagen: Kran und Gram

Sonstiges

  • archive.org (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Der Fall Maximum

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3786
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03

    Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als

    Auszug aus KG, 04.11.2005 - 14 U 136/04
    Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung durch Urteil vom 16. Juli 2004 - V ZR 222/03 - aufgehoben und den Rechtsstreit an das Kammergericht zurückverwiesen.

    Nach der für den vorliegenden Fall ergangenen Revisionsentscheidung des BGH vom 16. Juli 2004 (NJW 2004, S. 3330ff.; fortan: Revisionsentscheidung) steht dem Nichtigkeitseinwand der Beklagten dabei nicht schon der Gesichtspunkt der Verwirkung gemäß § 242 BGB entgegen.

  • LG Berlin, 10.07.2001 - 9 O 371/00
    Auszug aus KG, 04.11.2005 - 14 U 136/04
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. Juli 2001 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 9 O 371/00 - wird unter Abweisung der Widerklage zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Juli 2001 - 9 O 371/00 - abzuändern und die Klage abzuweisen,.

  • BGH, 28.09.2000 - III ZR 276/99

    Bergschadensersatz - Bergschadenshaftung - Gebirgsschlag - Ausgleichsanspruch -

    Auszug aus KG, 04.11.2005 - 14 U 136/04
    Die Feststellung des wirklichen Parteiwillens setzt allerdings die schlüssige Behauptung voraus, dass die Parteien diesen Willen einander auch zu erkennen gegeben haben (BGH, Urteil vom 28. September 2000, III ZR 276/99, Juris Nr. KORE600252000 im Anschluss an die BGH-Rechtsprechung zum Grundsatz falsa demonstratio non nocet bei beurkundungsbedürftigen Geschäften).
  • BGH, 06.02.1976 - V ZR 44/74

    Anfechtung einer Kauferklärung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche

    Auszug aus KG, 04.11.2005 - 14 U 136/04
    Die Beklagten weisen zwar für sich gesehen zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hin, nach der bei Vertragsverhandlungen eine Pflicht besteht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und die daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwartet werden durfte (BGH WM 1976, S. 401f.).
  • LG Berlin, 07.05.1996 - 9 O 369/95
    Auszug aus KG, 04.11.2005 - 14 U 136/04
    Die Akten des Landgerichts Berlin zur Geschäftsnummer 9 O 369/95 (= Kammergericht 14 U 4939/96) lagen zur Information vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • KG, 04.04.2008 - 14 U 4939/96
    Auszug aus KG, 04.11.2005 - 14 U 136/04
    Die Akten des Landgerichts Berlin zur Geschäftsnummer 9 O 369/95 (= Kammergericht 14 U 4939/96) lagen zur Information vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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